Bei dem Problem mit der grassierenden Handy-Abzocke mit kostenpflichtigen Abos ist eine Lösung in Sicht. Die deutschen Netzbetreiber arbeiten an einem Kontrollsystem für Abo-Anbieter von Spielen, Klingeltönen und sonstigen Drittanbietern, die die Abokosten über die Mobilfunkrechnung einziehen.
Abo-Bestätigung per SMS-TAN
Zunächst müssen alle Abo-Anbieter auf einer zentralen Webseite alle erforderlichen Angaben zum Abo machen. Diese Angaben werden in einen Quellcode umgesetzt, der vom Abo-Anbieter auf seine Webseite eingebaut werden muss. Der Quellcode enthält ein Info-Fenster, das den Verbraucher über das Abo informiert.
Nur innerhalb dieses Info-Fensters kann das Abo bestellt werden. Dazu muss man die eigene Handynummer eingeben und erhält dann eine SMS mit einer einmalig gültigen Transaktionsnummer (TAN). Diese TAN muss dann noch einmal in diesem Info-Fenster eingegeben werden. Erst dann ist die Abo-Bestellung bestätigt!
Zentrale Sperrliste für unseriöse Anbieter
Das Info-Fenster kann vom Diensteanbieter nicht verändert werden. Manipulationsversuche werden kontinuierlich überprüft und führen zur Sperrung des Anbieters. Zudem wird eine zentrale Meldestelle für missbräuchliche Angebote sowie eine zentrale Sperrliste eingerichtet.
Gesetzentwurf geht nicht so weit !!!
Der Gesetzentwurf der Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger geht nicht so weit. Hier wird lediglich eine Button-Lösung vorgeschrieben. Dabei soll der Kunde mit einem Klick bestätigen, dass er die Kosten, die Laufzeit und die Kündigungsmöglichkeiten auch zur Kenntnis genommen hat.
Dieser Gesetzentwurf entschärft zwar die Abo-Fallen, bringt aber bei Betrugsfällen, wie der bereits schon im vergangenen November beschriebenen Abofalle für Smartphone-Apps gar nichts, da die Anbieter weiterhin ohne Nachweis der Bestellung vom Kunden die Abo-Kosten über die Mobilfunkrechnung einziehen können.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen