Samstag, 22. Januar 2011

Zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zum Nachtragshaushalt NRW


Liebe Mitmenschen,


die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in Münster zum Nachtragshaushalt hat in den vergangenen Tagen ein erhebliches mediales Echo ausgelöst und die Opposition in Düsseldorf zu wüsten Tiraden gegen die Landesregierung veranlasst. Es lohnt sich aber, die einstweilige Anordnung des Gerichts etwas genauer zu betrachten. Was ist geschehen? CDU und FDP hatten im Dezember beim höchsten Gericht des Landes einen Antrag eingebracht, der ein eindeutiges Ziel hatte: Der Vollzug des Nachtragshaushalts 2010 sollte gestoppt und auf der Basis dieses Haushalts bereits vollzogene Maßnahmen rückabgewickelt werden.
Diesem Antrag ist das Gericht ausdrücklich nicht gefolgt. Die Landesregierung ist handlungsfähig.
Gehälter werden gezahlt, Lehrer werden eingestellt. Auch die Kommunen müssen keine Sorge haben, dass sie schon erhaltene Gelder zurückzahlen müssen. Es herrscht kein Stillstand der Geschäfte. Der Haushalt ist bzw. wird vollzogen. Allerdings haben die Richter der Landesregierung eine Auflage erteilt: Bis zur endgültigen Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des Nachtrags – voraussichtlich im März – dürfen keine weiteren Kredite auf der Basis des Nachtragshaushalts aufgenommen werden. Das wird von der Landesregierung natürlich respektiert. Wichtig ist aber: Die einstweilige Anordnung des Gerichts besagt überhaupt nichts darüber, ob der Nachtragshaushalt insgesamt verfassungswidrig ist. Diese Entscheidung in der Hauptsache werden wir in Ruhe abwarten.
Wie geht es nun weiter?
Am 15. Februar hat die Regierung in einer Anhörung die Gelegenheit, dem Verfassungsgerichtshof die Gründe für die Aufstellung des Nachtragshaushalts zu erläutern. Dabei wird ein Punkt eine zentrale Rolle spielen: Der Nachtragshaushalt ist vor allem eine Schlussabrechnung mit der Politik der alten Landesregierung. Deren Versäumnisse und Tricksereien werden jetzt aufgedeckt. Er enthält nur die erforderlichen Korrekturen an denjenigen Etatposten, die die Vorgängerregierung verschoben, versteckt oder vergessen hat. Dazu gehören auch milliardenschwere Rückstellungen für die Bad Bank der WestLB, die aufgrund von riskanten Geschäften – die meisten übrigens getätigt in der Regierungszeit von CDU und FDP – in Probleme geraten ist. Finanzexperten sind sich einig, dass die bisherige Rücklage von 1,1 Milliarden Euro nicht ausreichen wird. Deshalb wollen wir die Rücklage um 1,3 Milliarden Euro aufstocken. Wir müssen deutlich machen: Der Nachtragshaushalt enthält kein einziges rot-grünes Projekt.
In Teilen der Opposition und einigen Medien ist nun der Ruf nach Neuwahlen zu hören. Wir sollten uns hiervon nicht beeindrucken lassen und uns an dieser Debatte nicht beteiligen. Wichtig ist: Die Landesregierung arbeitet ruhig und vertrauensvoll zusammen. Sie ist handlungsfähig und hat bisher keine Abstimmung im Landtag verloren. Deshalb:
Es gibt keine Regierungskrise in NRW und damit auch keine Veranlassung über Neuwahlen zu spekulieren.
Michael Groschek
Generalsekretär der NRWSPD

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